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17.04.2012

Social Network: Abmahnung wegen Facebook-Bild

Der Abmahn-Wahnsinn erfährt eine neue Ausprägung: Erstmals wurde der Inhaber eines Facebook-Profils abgemahnt, weil ein Dritter ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf dessen Pinnwand postete.

Die Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum aus Köln, die den Betroffenen vertritt, schreibt dazu in ihrem Blog: "Der Abmahner fordert die umgehende Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz."

Die Anwälte überrascht diese Forderung, da es sich nicht um ein vom Profilinhaber selbst gepostetes Bild handelt. Dies würde eine Abmahnung rechtfertigen, da auch bei Facebook keine urheberrechtlich geschützten Bilder veröffentlicht werden dürfen. Im vorliegenden Fall habe der User jedoch nicht festellen können, ob sein Facebook-Freund der Rechteinhaber sei oder nicht. Möglicherweise muss der Profil-Inhaber nun dennoch für den Verstoß seines Freundes haften.

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